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   OVG Schleswig-Holstein, 23.06.2011 - 4 LB 10/10   

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https://dejure.org/2011,43861
OVG Schleswig-Holstein, 23.06.2011 - 4 LB 10/10 (https://dejure.org/2011,43861)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.06.2011 - 4 LB 10/10 (https://dejure.org/2011,43861)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. Juni 2011 - 4 LB 10/10 (https://dejure.org/2011,43861)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollständiges Durchlaufen der ausländerbehördlich gestaffelt festgesetzten Mitwirkungshandlungen eines Ausländers bei der Klärung der Staatsangehörigkeit vor Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Mitursächlichkeit des in der Vergangenheit liegenden ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 25 Abs. 5, AufenthG § ... 5 Abs. 1 Nr. 4, AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1, AufenthG § 11 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1, EMRK Art. 8 Abs. 1, AufenthG § 5 Abs. 1, AufenthG § 5 Abs. 2, AufenthG § 5 Abs. 1, AufenthG § 5 Abs. 3 S. 2
    Mitwirkungspflicht, Klärung der Staatsangehörigkeit, ungeklärte Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit, Vergangenheit, unverschuldete Passlosigkeit, Ausreisehindernis, Passpflicht, Sicherung des Lebensunterhalts, Beschränkung der Erwerbstätigkeit, Arbeitserlaubnis, ...

  • frsh.de PDF

    Holstein Aufenthaltsrecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollständiges Durchlaufen der ausländerbehördlich gestaffelt festgesetzten Mitwirkungshandlungen eines Ausländers bei der Klärung der Staatsangehörigkeit vor Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Mitursächlichkeit des in der Vergangenheit liegenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2011 - 4 LA 44/10

    Bekanntgabe eines schriftlichen, durch die Post im Inland übermittelten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.06.2011 - 4 LB 10/10
    Allerdings kommt für den Fall, dass die mangelnde Sicherung des Lebensunterhaltes gerade infolge der Einschränkungen der Erwerbstätigkeit durch die Ausländerbehörde besteht, die Annahme eines Ausnahmefalls zur Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG in Betracht, weil dann die fehlende Möglichkeit einer eigenständigen Lebensunterhaltssicherung dem Ausländer aufenthaltsrechtlich nicht entgegengehalten werden kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 10.09.2001 -11 S 2212/00 - hierzu bereits Senatsbeschl. v. 23.02.2011 -4 LA 44/10 - GK-Bäuerle, a.a.O., § 5 AufenthG, Rdnr. 70 f.; Hailbronner, a.a.O., § 5 Rdnr. 75).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2006 - 18 B 1772/05

    Beschäftigungserlaubnis Mitwirkung Mitwirkungspflichten Passbeschaffung Duldung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.06.2011 - 4 LB 10/10
    Eine in der Vergangenheit unterlassene Mitwirkung kann auch dann noch für das aktuell bestehende Ausreisehindernis zumindest mit kausal sein (zu diesem Erfordernis vgl. Senatsbeschlüsse v. 05.05.2010 -4 O 25/10, v. 27.09.2010 -4 LA 31/10 -, v. 03.11.2010 -4 O 57/10 -, v. 11.02.2011 -4 O 72/10 -u.v. 13.04.2011 -4 LA 2/11-), wenn sich aus ihr auch heute noch die Unmöglichkeit der Ausreise ergibt und sie daher weiterhin fortwirkt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 13.11.2009 -19 ZB 09.2530 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.02.2006 -18 B 1772/05 -, InfAuslR 2006, 222).
  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98

    Aufenthaltsbefugnis; ehemals rumänische Staatsangehörige; Rechtmäßigkeit des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.06.2011 - 4 LB 10/10
    Dass die bis zum erfolglosen Abschluss des Eilverfahrens wegen der Ordnungsverfügung zwischenzeitlich unterlassene Mitwirkung zu einer wesentlichen Verzögerung der Beseitigung der Ausreisehindernisse geführt hätte (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1998 -1 C 8/98, BVerwGE 108, 21), ist nach dem Verlauf des Verfahrens bei den aserbaidschanischen Behörden nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 10.03.2009 - 1 B 4.09

    Sperre für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wegen einer Verletzung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.06.2011 - 4 LB 10/10
    Ob von einer Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Ausreisehindernis ausgegangen werden kann, ist im Einzelfall zu bewerten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.03.2009 -1 B 4/09 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2001 - 11 S 2212/00

    Verhältnis von Anordnung nach AuslG 1990 § 32 zu Ermessensentscheidungen der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.06.2011 - 4 LB 10/10
    Allerdings kommt für den Fall, dass die mangelnde Sicherung des Lebensunterhaltes gerade infolge der Einschränkungen der Erwerbstätigkeit durch die Ausländerbehörde besteht, die Annahme eines Ausnahmefalls zur Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG in Betracht, weil dann die fehlende Möglichkeit einer eigenständigen Lebensunterhaltssicherung dem Ausländer aufenthaltsrechtlich nicht entgegengehalten werden kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 10.09.2001 -11 S 2212/00 - hierzu bereits Senatsbeschl. v. 23.02.2011 -4 LA 44/10 - GK-Bäuerle, a.a.O., § 5 AufenthG, Rdnr. 70 f.; Hailbronner, a.a.O., § 5 Rdnr. 75).
  • VGH Bayern, 13.11.2009 - 19 ZB 09.2530

    Anforderungen an den Verschuldensbegriff

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.06.2011 - 4 LB 10/10
    Eine in der Vergangenheit unterlassene Mitwirkung kann auch dann noch für das aktuell bestehende Ausreisehindernis zumindest mit kausal sein (zu diesem Erfordernis vgl. Senatsbeschlüsse v. 05.05.2010 -4 O 25/10, v. 27.09.2010 -4 LA 31/10 -, v. 03.11.2010 -4 O 57/10 -, v. 11.02.2011 -4 O 72/10 -u.v. 13.04.2011 -4 LA 2/11-), wenn sich aus ihr auch heute noch die Unmöglichkeit der Ausreise ergibt und sie daher weiterhin fortwirkt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 13.11.2009 -19 ZB 09.2530 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.02.2006 -18 B 1772/05 -, InfAuslR 2006, 222).
  • LG Dortmund, 06.06.2013 - 4 O 25/10

    Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung bei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.06.2011 - 4 LB 10/10
    Eine in der Vergangenheit unterlassene Mitwirkung kann auch dann noch für das aktuell bestehende Ausreisehindernis zumindest mit kausal sein (zu diesem Erfordernis vgl. Senatsbeschlüsse v. 05.05.2010 -4 O 25/10, v. 27.09.2010 -4 LA 31/10 -, v. 03.11.2010 -4 O 57/10 -, v. 11.02.2011 -4 O 72/10 -u.v. 13.04.2011 -4 LA 2/11-), wenn sich aus ihr auch heute noch die Unmöglichkeit der Ausreise ergibt und sie daher weiterhin fortwirkt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 13.11.2009 -19 ZB 09.2530 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.02.2006 -18 B 1772/05 -, InfAuslR 2006, 222).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2008 - L 14 B 6/08
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.06.2011 - 4 LB 10/10
    Ein verwaltungsgerichtliches Eilverfahren (14 B 6/08, 4 MB 37/08) blieb erfolglos; die Ordnungsverfügung erlangte Bestandskraft.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.11.2012 - 2 B 13.11

    Aufenthaltserlaubnis; tatsächliche Unmöglichkeit der Ausreise; Passlosigkeit;

    Das durch § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG eröffnete Ermessen ist bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 25 Abs. 5 AufenthG darauf reduziert, dass vom Regelerfordernis der Erfüllung der Passpflicht (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG) abgesehen werden muss (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 5. Oktober 2005 - 11 K 3065/04 -, juris Rn. 45; BayVGH, Urteil vom 14. März 2012 - 10 B 10.109, juris Rn. 41; im Ergebnis ebenso OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. Juni 2011 - 4 LB 10/10 -, juris Rn. 33).
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